BGB-Frist
Mutterschutz
Entgeltfortzahlung
Fristenrechner1>
Beginn Arbeitsverhältnis:
Beginn Arbeitsunfähigkeit:
Arbeitsaufnahme
AU vor Arbeitsaufnahme
AU nach Arbeitsaufnahme
Dauer Entgeltfortzahlung
nach EFZG
anderer Zeitraum
anderer Zeitraum in Tagen:
Anrechenbare Vorerkrankungen
keine
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Eine Prüfung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG (6/12 Monate) wird nicht vorgenommen.